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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen Manuela Mühlbauer - Prestigio (incl. des auftretenden Künstlers), Blumenweg 1c, 83093 Bad Endorf (nachfolgend Prestigio) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgende Auftraggeber) geschlossenen Verträge (die Parteien). Jeglicher Geschäftsverkehr zwischen dem Kunden und Prestigio unterliegen diesen AGBs. Bei der Beauftragung und der Zusammenarbeit gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Die Gültigkeit dieser AGBs halten für die Dauer aller Projekte, Veranstaltungen und Events an und sind für alle Projekte, Veranstaltungen und Events gültig.
Die AGBs richten sich ausschließlich an Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne des §14 BGB sind. Gegenstand dieser AGB sind die angebotenen Produkte und Leistungen von Prestigio. Prestigio ist also berechtigt, sich zur Erfüllung der Vertragspflichten gegenüber dem Auftraggeber Dritter zu bedienen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind nicht Vertragsgegenstand, außer Prestigio hätte dem ausdrücklich zugestimmt. Alle Vereinbarungen von Prestigio und dem Auftragnehmer zwecks Ausführung des Vertrages sind im Angebot, den Produktbeschreibungen oder auch in Rahmenverträgen niedergelegt.
2. Vertragsschluss
Zur Beauftragung genügt die Zusage/ Buchungserklärung per E-Mail, Telefon, sozialen Medien (Facebook, Instagram) oder Brief in Schriftform. Der Umfang der Leistungen/Vertragsgegenstand wurde durch ein Angebot oder Absprache und dessen Anlagen, Produkt- und Leistungsvereinbarungen per E-Mail oder Offline vereinbart. Weitere Leistungen können zusätzlich vereinbart und separat verrechnet werden.
3. Durchführung und Technik
Bei Buchung einer Bühnenshow hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Soundanlage mit XLR- sowie USB-Anschluss bereit zu stellen. Der Auftragnehmer stellt das Headset selbst. Änderungen sind in Absprache mit dem Auftragnehmer möglich. Alkoholfreie Getränke werden vom Auftraggeber in adäquatem Maße zur Verfügung gestellt.
4. Künstlergarderobe
Vom Auftraggeber wird ein kleiner Raum zur Vorbereitung für den Künstler zur Verfügung gestellt. Der Künstler hat zum Auftritt angemessene Kleidung zu tragen.
5. Nichterfüllung des Vertrags
Wird der Vertrag aus einem Grund nicht erfüllt, werden beiderseits
a) 0% bis 12 Wochen vor dem Auftrittstermin der vereinbarten Gage als Ausfallgeld fällig.
b) 50% bis 6 Wochen vor dem Auftrittstermin der vereinbarten Gage als Ausfallgeld fällig.
c) 100% ab 3 Wochen vor dem Auftrittstermin der vereinbarten Gage als Ausfallgeld fällig.
Schafft einer der Vertragspartner adäquaten Ersatz, entfällt jegliches Recht zur Forderung eines Ausfallgeldes.
6. Ausnahme – Pandemien
Sollte Ihre Feierlichkeit auf Grund einer Pandemie nicht stattfinden dürfen, können Sie innerhalb 1-2 Wochen vor der Show kostenfrei stornieren. Dies trifft allerdings nicht zu, wenn eine Feier in rIhrer geplanten Größenordnung generell zu dieser Zeit, ggf. mit kleinen Sicherheitsvorkehrungen, in Ihrem Bundesland stattfinden darf. Dann treten folgende Ausfallgelder in Kraft, siehe Punkt 5.
Stand: Bad Endorf, 25.05.2023 - Manuela Mühlbauer- Prestigio - www.prestigio-magie.de